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Leistungen im Zusammenhang mit dem Jugendamt

Diese Leistungen stehen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und dienen dazu, Familien und junge Menschen in schwierigen Lebenslagen bestmöglich zu unterstützen und positive Veränderungen zu fördern.

Erziehungsbeistand nach §30 SGB VIII

Ich unterstütze Eltern und Familien in Erziehungsfragen, um eine positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen. Dies umfasst unter anderem Beratung, Begleitung und praktische Hilfestellungen.

Inklusive Sozialpädagogische Betreuung nach §35/§35a SGB VIII

Hierbei liegt der Fokus auf der Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen in die Gesellschaft. Ich arbeite an der Förderung von Inklusion und unterstütze die individuelle Entwicklung dieser jungen Menschen.

Hilfe zur Erziehung nach §27 in Verbindung mit §31 SGB VIII

Bei familiären Herausforderungen und Schwierigkeiten biete ich umfassende Hilfe zur Erziehung an. Dies zielt darauf ab, die Familie zu stärken und das Wohl des Kindes sicherzustellen.

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach §31 SGB VIII

Ich unterstütze Familien, die vorübergehend in Krisensituationen geraten sind, um sie wieder auf einen stabilen und positiven Entwicklungspfad zu führen. SPFH bietet maßgeschneiderte Unterstützung für die Bedürfnisse der Familie.

Beratung (Selbstzahler)

Neben den Leistungen, die über das Jugendamt abgedeckt sind, biete ich auch Beratungsdienste für Selbstzahler an. Dies ermöglicht allen Interessierten den Zugang zu professioneller Unterstützung und Beratung in verschiedenen Lebensbereichen.

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