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Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Landeswohlfahrtsverband und dem Persönlichen Budget gemäß §29 SGB IX angeboten werden
Das Persönliche Budget gemäß §29 SGB IX eröffnet die Möglichkeit, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel flexibel und nach den individuellen Bedürfnissen einzusetzen, um die bestmögliche Unterstützung und Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen/psychischer Erkrankung zu gewährleisten. Dabei wird größter Wert auf Selbstbestimmung und individuelle Bedürfnisse gelegt.
Eingliederungshilfen für behinderte Menschen
Diese Leistungen sind darauf ausgerichtet, Menschen mit Behinderungen eine bestmögliche Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen und ihre Lebensqualität zu verbessern. Dazu gehören
Unterstützung in eigener Wohnform
Hierbei wird individuell darauf geachtet, dass Menschen mit Behinderungen/psychischer Erkrankung in ihrer eigenen Wohnung leben können und dabei die notwendige Unterstützung erhalten, um ein eigenständiges Leben zu führen.
Persönliche Assistenz zur Bewältigung eines selbst bestimmten Lebens
Menschen mit Behinderungen erhalten hierbei individuelle Unterstützung, um ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche umzusetzen. Dies kann Hilfe im Alltag, bei der Mobilität oder soziale Teilhabe beinhalten.
Begleitung und soziale Assistenz von psychischen Krisen (mit Diagnose):
Menschen mit psychischen Erkrankungen werden in schwierigen Zeiten begleitet und erhalten soziale Assistenz, um ihren Weg zur Genesung und Stabilität zu finden. Dies umfasst sowohl professionelle als auch empathische Unterstützung.
Assistenz zur Teilhabe am Arbeitsleben und öffentlichem Leben (mit Fachkraftbedarf/Ohne Fachkraftbedarf):
Diese Leistungen ermöglichen Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft. Je nach individuellem Bedarf kann dies die Unterstützung bei der Arbeitssuche, am Arbeitsplatz selbst oder bei der aktiven Teilnahme am öffentlichen Leben umfassen.