top of page

Leistungen, die vom Sozialrathaus angeboten werden

Das Sozialrathaus setzt sich dafür ein, soziale Gerechtigkeit zu fördern und sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu den notwendigen Unterstützungsleistungen haben, um ihre Lebensqualität zu verbessern und schwierige Lebenssituationen zu bewältigen.

Bildungs- und Teilhabeleistungen bei Kindern nach §§ 28 bis 34 des SGB VIII

Diese Leistungen sind darauf ausgerichtet, sicherzustellen, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien die gleichen Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten wie ihre Altersgenossen haben. Dazu gehören finanzielle Unterstützung für Schulmaterialien, Mittagsverpflegung, Ausflüge, Schülerbeförderung und Teilnahme an kulturellen oder sportlichen Aktivitäten. Ziel ist es, die Chancengleichheit zu fördern und sicherzustellen, dass kein Kind aufgrund finanzieller Engpässe benachteiligt wird.

Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung nach §53 Abs. 1 SGB XII:

Diese Leistungen bieten umfassende Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, um ihre soziale Integration und Selbst bestimmte Lebensführung zu fördern. Sie umfassen eine breite Palette an Dienstleistungen, darunter individuelle Betreuung, Unterstützung im Alltag, Hilfsmittel und Therapien, die darauf abzielen, die Lebensqualität und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.

Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten (Obdachlosigkeit, Entlassung aus dem Strafvollzug) nach §§ 67 bis 69 des SGB XII

In Situationen besonderer Not und Schwierigkeiten, wie Obdachlosigkeit oder der Entlassung aus dem Strafvollzug, bietet das Sozialrathaus gezielte Unterstützung an. Dies kann Unterbringung, Beratung, Hilfe bei der Wohnungssuche, Arbeitsintegration und psychosoziale Betreuung einschließen. Das Ziel ist die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und die Schaffung eines stabilen Lebensumfelds.

bottom of page